Was ist die Verrechnungssteuer?
Die Verrechnungssteuer (VStG) wird vom schweizerischen Schuldner auf Dividenden, bestimmten Zinsen und Lotteriegewinnen erhoben und an die ESTV abgeliefert. Der Steuersatz beträgt 35% auf Dividenden und Zinsen. Für korrekt deklarierte Schweizer Empfänger wird die Verrechnungssteuer vollständig erstattet; für ausländische Empfänger nur nach Massgabe der anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Rückerstattung für Schweizer Empfänger
Schweizer natürliche Personen und Gesellschaften, die die erhaltenen Erträge in ihrer Steuererklärung korrekt deklarieren, erhalten die Verrechnungssteuer vollständig zurückerstattet. Dies setzt voraus, dass:
- Der Empfänger eine ordnungsgemässe Steuererklärung eingereicht hat
- Die Erträge darin korrekt deklariert wurden
- Das Rückerstattungsgesuch fristgerecht eingereicht wird (3 Jahre nach Ablauf des Steuerjahres)
Das Meldeverfahren — Alternative zur Steuerentrichtung
Bei Dividenden zwischen verbundenen Gesellschaften (Konzern) kann statt der Entrichtung und späteren Erstattung das Meldeverfahren angewendet werden. Voraussetzungen:
- Beteiligung von mindestens 20% am ausschüttenden Unternehmen
- Antrag beim ESTV vor Fälligkeit der Dividende
- Konzernverbundenheit (Mutter-Tochter-Verhältnis)
Das Meldeverfahren ist liquiditätsschonend, da keine Steuer tatsächlich abgeführt werden muss.
DBA-Quellensteuersätze für ausländische Empfänger
Schweiz hat über 100 DBA abgeschlossen. Ausgewählte reduzierte Quellensteuersätze auf Dividenden:
- Deutschland: 15% (5% bei mind. 10%-Beteiligung von Gesellschaften)
- Frankreich: 15% (5% Beteiligung von Gesellschaften)
- USA: 15% (5% bei mind. 10%-Beteiligung)
- UK: 15% (5% Beteiligung)
- EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (bilaterales Abkommen CH-EU): 0% bei mind. 25%-Beteiligung
Quellengrundlage: VStG Art. 1–56 · Art. 24 VStG (Meldeverfahren) · ESTV DBA-Übersicht 2024.