Was ist ein Steuerruling?

Ein Steuerruling (Vorabauskunft, Advance Tax Ruling) ist eine verbindliche schriftliche Auskunft der zuständigen Steuerbehörde über die steuerliche Behandlung eines geplanten Sachverhalts. In der Schweiz werden Rulings in der Praxis von den kantonalen Steuerbehörden erteilt, die auch für die Direkte Bundessteuer zuständig sind. Ein Ruling bindet die Behörde für den beschriebenen Sachverhalt — sofern dieser korrekt und vollständig dargestellt wurde.

Wofür eignen sich Rulings?

Rulings sind besonders wertvoll für:

Kantonale Unterschiede im Ruling-Verfahren

Es gibt kein einheitliches Bundesverfahren für Rulings — jeder Kanton hat seine eigene Praxis. Ausgewählte Unterschiede:

Kanton Bearbeitungszeit Besonderheiten
Zug2–4 WochenSehr offen gegenüber Krypto, IP, Holding
Zürich4–8 WochenStrengere Substanzanforderungen
Genf3–6 WochenInternationale Strukturen bevorzugt, Englisch möglich
Waadt (Vaud)3–5 WochenLausannes post-STAF Wettbewerbsfähigkeit
Schwyz2–3 WochenSchnellstes Verfahren. Hohe Praxis-Offenheit.

Inhalt eines Ruling-Antrags

Ein vollständiger Ruling-Antrag enthält typischerweise:

  1. Detaillierte Beschreibung des geplanten Sachverhalts (inkl. Organigramm, Vertragsstruktur)
  2. Darstellung der steuerrechtlichen Frage(n)
  3. Rechtliche Würdigung des Antragstellers (mit Quellenangaben)
  4. Begehren: was soll die Behörde bestätigen?
  5. Allenfalls: Zeitplan der geplanten Transaktion

Quellengrundlage: Kantonale Steuerverwaltungen (Merkblätter Vorabauskunft) · SSK-Empfehlung zu Rulings 2014 (Swisslex) · OECD BEPS Action 5 Peer Reviews CH.