Grundsatz: Keine Bundeserbschaftssteuer
Die Schweiz kennt keine Bundeserbschaftssteuer. Erbschaften und Schenkungen werden ausschliesslich auf kantonaler Ebene besteuert. Dies führt zu erheblichen Unterschieden je nach Wohnkanton des Erblassers (bei Erbschaften) bzw. des Schenkers (bei Schenkungen).
Kantone ohne Erbschaftssteuer auf direkte Nachkommen
Die folgenden Kantone erheben keine Erbschaftssteuer auf Nachkommen (Kinder, Enkel) und Ehegatten:
- Schwyz — keine Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen und Ehepartner
- Obwalden — keine Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen
- Nidwalden — keine Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen
- Uri — keine Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen
- Zug — keine Erbschaftssteuer für Ehegatten und direkte Nachkommen
- Luzern — keine Erbschaftssteuer für Ehegatten und direkte Nachkommen
- Graubünden — keine Erbschaftssteuer für Ehegatten und direkte Nachkommen
Kantone wie Bern, Genf und Neuenburg besteuern auch direkte Nachkommen, wenn auch oft mit niedrigen Steuersätzen.
Schenkungssteuer: Gleiche Logik, höheres Risiko
Die Schenkungssteuer folgt in den meisten Kantonen denselben Regeln wie die Erbschaftssteuer. Wichtig: Bei Wohnsitzverlegung in einen steuergünstigeren Kanton kurz vor einer geplanten Erbschaft oder Schenkung prüfen die Steuerbehörden die Substanz des neuen Wohnsitzes genau. Ein echter Lebensmittelpunkt muss glaubhaft belegt werden.
Erbschaftssteuerplanung für Unternehmen
Für Familienunternehmen gelten in einigen Kantonen Sonderregeln oder Steuererleichterungen für die Weitergabe des Betriebs an Nachkommen (Unternehmensnachfolge). Eine frühzeitige Nachfolgeplanung — idealerweise 5–10 Jahre vor der geplanten Übergabe — ermöglicht:
- Nutzung von Schenkungssteuerfreimengen durch gestaffelte Übertragungen
- Strukturierung über Familienstiftungen (in bestimmten Kantonen steuerlich attraktiv)
- Bewertungsoptimierung nicht kotierter Anteile nach Kreisschreiben Nr. 28 SSK
Quellengrundlage: Kantonale Erbschafts- und Schenkungssteuergesetze (Stand 2024) · SSK Steuerbelastungsmonitor 2024.