Was ist die Pauschalbesteuerung?

Die Pauschalbesteuerung (Aufwandbesteuerung) ist ein besonderes Steuerregime für ausländische Staatsangehörige, die erstmalig oder nach mindestens 10-jähriger Abwesenheit in der Schweiz Wohnsitz nehmen und dort keine Erwerbstätigkeit ausüben. Anstatt des weltweiten Einkommens und Vermögens wird der Lebensaufwand des Steuerpflichtigen als Bemessungsgrundlage herangezogen — in der Praxis oft deutlich tiefer als das effektive Einkommen.

Voraussetzungen (nach 2014)

Nach der Volksabstimmung vom 30. November 2014 wurden die Voraussetzungen verschärft:

Kantonale Mindestbesteuerung

Seit 2016 müssen alle Kantone eine Mindestbemessungsgrundlage von CHF 400,000 anwenden. Die kantonalen Mindestsätze variieren:

Kantone, die Pauschalbesteuerung abgeschafft haben

Folgende Kantone haben die Pauschalbesteuerung per kantonaler Volksabstimmung abgeschafft: Zürich (2010), Basel-Stadt (2010), Appenzell Ausserrhoden (2011), Schaffhausen (2012), Appenzell Innerrhoden (2013). In diesen Kantonen ist das Regime nicht mehr verfügbar.

Praktische Vorteile für Begünstigte

Wohlhabende Nicht-Erwerbstätige mit hohem ausländischen Kapitaleinkommen (Dividenden, Zinsen, Mieterträge) können gegenüber der ordentlichen Besteuerung erheblich profitieren, wenn ihr Lebensaufwand deutlich unter dem effektiven Welteinkommen liegt. Für DBA-Ansprüche gelten besondere Regeln — Pauschalbesteuerte haben je nach DTA begrenzte Ansprüche auf Entlastung von ausländischen Quellensteuern.

Quellengrundlage: StHG Art. 14 · DBG Art. 14 · EFD Kreisschreiben Pauschalbesteuerung 2016 · Abstimmungsresultate kantonale Volksabstimmungen 2010–2013.