AHV/IV/EO für Selbstständigerwerbende

Selbstständigerwerbende in der Schweiz sind obligatorisch der AHV/IV/EO angeschlossen, zahlen aber keine Arbeitgeberbeiträge. Der Beitragssatz für Selbstständige beträgt 10.1% des Nettoerwerbseinkommens (2024). Bei Einkommen unter CHF 58,800 gilt ein reduzierter Beitragssatz (fallende Skala ab CHF 9,900 Mindesteinkommen).

AHV-Beiträge sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig — sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern.

Freiwillige BVG-Versicherung

Selbstständige sind nicht obligatorisch dem BVG (berufliche Vorsorge) angeschlossen — ausser sie gehören einem Berufsverband mit eigener Pensionskasse an. Optionen:

Einzahlungen in die freiwillige BVG sind steuerlich abzugsfähig, begrenzt durch den versicherungsmässigen Rahmen (technisch: BVG-Koordinationsabzug).

Säule 3a — Maximalbeiträge 2024

Die erhöhte Abzugslimite von CHF 35,280 für Selbstständige ohne PK macht die Säule 3a zum wichtigsten Steueroptimierungsinstrument für Freiberufler, Ärzte, Anwälte und Unternehmer ohne BVG-Lösung.

Einkauf in die Pensionskasse

Für Selbstständige mit PK-Anschluss bieten freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse einen vollständigen Einkommensabzug. Einschränkung: Vorbezüge und Einkäufe unterliegen einer 3-Jahres-Sperrfrist für Kapitalauszahlungen. Strategischer Einkauf kurz vor Pensionierung ist ein klassisches Optimierungsinstrument.

Quellengrundlage: AHVG Art. 10 · BVG Art. 44 · DBG Art. 33 Abs. 1 lit. d/e · BSV Merkblatt Beiträge Selbstständige 2024 · ESTV Beilageinformation 3a 2024.